Das Schießen mit Luftdruckwaffen ist in Deutschland erst ab einem Alter von 12 Jahren gestattet.

Für Kinder unter 12 Jahren bieten wir das Schießen mit dem Lichtgewehr an.

Wir konnten bei der zuständigen Waffenbehörde eine Ausnahmegenehmigung für Kinder von 10 und 11 Jahren erwirken. Diese ist jedoch an mehrere Auflagen gebunden:

  • Es muss eine 1:1 Betreuung von einer für die Jugendarbeit zugelassenen Person erfolgen.

  • Das Gewehr ist von der Aufsichtsperson zu laden.

  • Zugelassen sind Kinder ab dem 10. Lebensjahr, welche die geistige und körperliche Eignung besitzen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an eine der Aufsichtspersonen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir dieses Angebot nur beschränkt anbieten können.